Kfw fördert Einbruchschutz bis zu 1.600 Euro – ohne Rückzahlung!

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Wollen Sie Ihr Eigenheim besser vor Einbruch schützen? Und somit automatisch eine höhere Sicherheitsklasse erhalten? Die kfw bietet einen Zuschuss bis zu 1.600 Euro für Maß­nahmen zum Einbruch­schutz.
Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung im Zuschussportal, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen

Wer wird gefördert?

  •  Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind,
  •  Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind,
  •  eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind,
  •  Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­verein­barung ab.)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von

  • einbruchshemmender Türen nach DIN EN 1627. Dazu zählen Haustüren, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, sowie Garagentore und -zugänge bei direkter Verbindung zum Wohnaus
  • Nachrüstsystemen  für Türen wie Querriegelschlösser, Türzusatzschlösser, Sperriegel. Möglich für Haus- Wohnungs und Nebeneingangstüren.
  • Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchshemmender Gitter, Klapp-, Rollläden oder Lichtschachtabedeckungen
  • Einbruchsanlagen sowie Überfallmeldeanlangen (gilt nicht für Infraschalldetektoren)
  • Sicherheitstechnik in Smarthome-Anlagen mit Einbruchmeldefunktion sowie Gefahrenwarnanlagen

Alle Maßnahmen können Sie kombinieren.

Wichtig: Die Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Nicht gefördert werden Ferienwohnungen sowie gewerblich genutzte Gebäude.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 20% der förder­fähiger Investitions­kosten bis 1000 Euro
  • 10% der förderfähigen Investionskosten ab 1000 Euro
  • Förderfähig sind Anträge ab mindestens 500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung

Bei Kosten von z.B. 1500 Euro erhalten Sie so also 250 Euro Förderung.

 

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